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   OVG Niedersachsen, 17.02.2004 - 11 LC 200/03   

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https://dejure.org/2004,9222
OVG Niedersachsen, 17.02.2004 - 11 LC 200/03 (https://dejure.org/2004,9222)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2004 - 11 LC 200/03 (https://dejure.org/2004,9222)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 11 LC 200/03 (https://dejure.org/2004,9222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 39 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG; § 1 Abs. 1 S. 1 NVwKostG,NI; § 3 Abs. 1 NVwKostG,NI; § 13 Abs. 1 NVwKostG,NI; § 28 Abs. 2 S. 1 GG
    Anspruch auf Kostenübernahme für Überwachung der Hygieneanforderungen im Bereich des Weserstrandes; Entnahme von Wasserproben am Badestrand durch Gesundheitsamt; Fehlende Widmung als gemeindliche öffentliche Einrichtung; Baden als wasserrechtlicher Gemeingebrauch; ...

  • Judicialis

    AllGO Nr 97.5; ; GG Art. 28 II 1; ; NGO § 4 I; ; NVwKostG § 1 I; ; NVwKostG § 13 I; ; NVwKostG § 3 I; ; NWG § 73 I 1; ; RL 76 160 EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überwachung von Badegewässern - Badegewässer; Gemeingebrauch; Kostenpflicht; Wasserrecht; Örtliche Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kosten für die Überwachung der Wasserqualität des Weserstrands Brake-Käseburg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Kostenübernahme für Überwachung der Hygieneanforderungen im Bereich des Weserstrandes; Entnahme von Wasserproben am Badestrand durch Gesundheitsamt; Fehlende Widmung als gemeindliche öffentliche Einrichtung; Baden als wasserrechtlicher Gemeingebrauch; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.02.2004 - 11 LC 200/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden M. -Entscheidung vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83 u. a. - (DVBl. 1989, 300) klargestellt, dass die Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz anderen Trägern öffentlicher Verwaltung übertragen sind, universal zuständig sind.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2008 - 1 L 164/07

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für mikrobiologische Untersuchungen einer

    Die in dem der Stadt-Neustadt-Glewe gehörenden "Neustädter See" stattfindende Badetätigkeit ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, die eine kostenrechtliche Zuordnung der Überwachung dieser Badetätigkeit rechtfertigen kann (so zum niedersächsischen Landesrecht: OVG Lüneburg, 17.02.2004 - 11 LC 200/03 -, juris).
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